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§1 KursinhaltDer Kursinhalt- und Dauer entspricht den auf der Homepage veröffentlichten Inhalten. Vom Veranstalter nicht durchgeführte Stunden werden nach Absprache mit den Kursteilnehmern nachgeholt. Ein anteiliger Erstattungsanspruch der Kursgebühr ist nicht möglich. §2 KursanmeldungMit der Annahme der Anmeldung zu einem Kurs kommt ein Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter zustande. Die Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Eine Benachrichtigung durch den Veranstalter erfolgt nur, wenn der Kurs bereits belegt ist oder nicht zustande kommt. §3 KursgebührDie Kursgebühr in Höhe der auf der Homepage zu findenden Gebühr für den entsprechenden Kurs ist spätestens bei Kursbeginn in bar zu zahlen oder 1 Woche vor Kursbeginn auf umseitig genanntes Konto zu überweisen. Als Nachweis für die Bezahlung der Kursgebühr dient der Abbuchungsvermerk auf dem Kontoauszug oder eine entsprechende Barquittung. §4 MindestteilnehmerzahlDer Kurs kann in der Regel nur stattfinden, wenn sich mindestens 5 Teilnehmer angemeldet haben. Der Veranstalter kann Kurse wegen zu geringer Beteiligung vor Kursbeginn absagen oder bei Kursen, die auf Wunsch der Interessenten mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden sollen, mit Zustimmung aller Kursteilnehmer entweder eine Kürzung der Unterrichtsstunden vornehmen oder einen Gebührenaufschlag festlegen. Die Vereinbarung erfolgt spätestens in der zweiten Kurswoche. Im Club können Stunden, bei denen weniger als 3 Teilnehmer anwesend sind, durch den Veranstalter abgesagt werden, ohne , dass ein Ersatztermin gestellt werden muss. §5 Rücktritt durch den VeranstalterDer Veranstalter kann wegen mangelhafter Beteiligung, Ausfall des Dozenten oder aus anderen Gründen eine Veranstaltung absagen und damit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. §6 Rücktritt eines TeilnehmersTeilnehmer können durch schriftliche Erklärung von dem Kurs zurücktreten. Geht die Erklärung beim Veranstalter bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein, wird die gezahlte Kursgebühr voll zurückerstattet. Geht die Rücktrittserklärung später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein, ist eine Gebührenerstattung nicht möglich (pauschalierter Schadenersatz). Der Teilnehmende hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Mündliche Rücktrittserklärungen gegenüber der Kursleitung sind unwirksam. Fernbleiben gilt nicht als Rücktrittserklärung. In Krankheitsfällen (Nachweis durch ärztliches Attest) kann die Kursgebühr gutgeschrieben, jedoch nicht rückerstattet werden. §6 b Kündigung des ClubsystemsTeilnehmer können durch schriftliche Erklärung den Kurs kündigen. Die Kündigung ist bis zum 3. Werktag des letzten Teilnahmemonats einzureichen. Beispiel: Kündigung für den Ende Mai muss bis zum 4. Mai (da der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag ist, bei Sonntagen dazwischen verlängert sich die Frist dementsprechend) eingereicht werden. Der letzte Teilnahmemonat ist voll kostenpflichtig. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht mehr wahrnimmt. Mündliche Rücktrittserklärungen gegenüber der Kursleitung sind unwirksam. Fernbleiben gilt nicht als Rücktrittserklärung, egal über welche Zeitspanne. In Krankheitsfällen (Nachweis durch ärztliches Attest) kann die Kursgebühr gutgeschrieben, jedoch nicht rückerstattet werden. §7 HaftungDer Hundehalter (Teilnehmer) haftet für alle von ihm und seinem Hund während der Kursveranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie für Schäden, die dem Veranstalter oder einem Dritten, sowie deren Sachen durch falsche Angaben des Teilnehmers entstehen. Dies gilt auch für fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung des Veranstalters ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Dies gilt insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Anwendung der Übungen (ohne Beisein der Ausbilderin) entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Begleitpersonen sind vom teilnehmenden vor der jeweiligen Teilnahme ausdrücklich über die Haftungsregeln, sowie diese AGB zu belehren. Für jegliche Schäden, die ein Teilnehmer dadurch verursacht, dass er die Anweisungen vom Veranstalter missachtet oder eine Bestimmung dieser AGB verletzt haftet ausschließlich der Teilnehmer. §8 SonstigesTeilnehmende Hunde müssen regelmäßig geimpft sein, oder durch Vorlage eines Laborbefundes einen ausreichenden Antikörpertiter gegen die normalerweise geimpften Krankheiten nachweisen. Der Veranstalter und Ausbilder sind für ausbleibende Erfolge bei der Erziehung der Hunde nicht haftbar zu machen. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleiben diese AGB als solche wirksam. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden ist oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt dieses Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. §9 DatenschutzDie Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechende den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes Rechnung getragen.
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